Dillinger-Engineering-RoHS-REACH-Konformitu00e4tserklu00e4rung.pdf
Konformitätserklärung – REACH
Dillinger-Engineering ist im Sinne von REACH ein so genannter „nachgeschalteter Anwender“ und somit auch kein Hersteller von elektronischen Produkten.
Sie beziehen von uns ausschließlich Produkte, die ggf. unter Verwendung von Stoffen oder Gemischen hergestellt werden, die jedoch unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keinen Stoff freisetzen. Somit unterliegt Dillinger-Engineering grundsätzlich weder der Registrierungspflicht noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.
REACH -Registrierung und Informationspflichten in der Lieferkette (Artikel 33/SVHC)
Alle von Dillinger-Engineering gelieferten Produkte sind gemäß REACH-Verordnung als Erzeugnisse eingestuft und somit nicht registrierungspflichtig.
Für die Herstellung werden ausschließlich Stoffe und Gemische eingesetzt, für die laut REACH vorgeschriebene Informationen (EU-MSDS) der Zulieferer/-Inverkehrbringer vorliegen.
Des Weiteren sichert Dillinger-Engineering zu, die Aktualisierungen der REACH-Anforderungen regelmäßig zu verfolgen und mit den Stoffinformationen (s. o.) abzugleichen, insbesondere die Erweiterungen der Kandidatenliste sowie die Aufnahme von Stoffen in den REACH-Anhängen, Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), REACH-Annex XIV (Zulassung) und Annex XVII (Beschränkungen).
Die jeweils aktuelle Kandidatenliste kann auf der Internetseite der RECHA eingesehen werden.
http://echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_table_en.asp
Dillinger-Engineering informiert seine Kunden in diesem Dokument, ob und in welchem Umfang gelistete Stoffe oberhalb der laut REACH festgelegten Konzentration von 0,1 % in den gelieferten Erzeugnissen enthalten sind.
Dillinger-Engineering weist darauf hin, dass keine gesetzliche Verpflichtung besteht, Bestätigungen abzugeben, solange keine gelisteten Stoffe in den gelieferten Erzeugnissen enthalten sind. Diese Aussagen stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen.
Für Faktoren, die außerhalb unserer Kenntnis und Kontrolle liegen, kann keine Gewährleistung und Haftung übernommen werden.
Wir achten bei der Auswahl und der Bestellung von Bauteilen und Komponenten darauf das z.B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe für die Herstellung, Be- und Verarbeitung unserer Produkte den REACH Anforderungen genügen, sofern erforderlich.
Einzelne Bauteile oder Komponenten unserer Produkte, können Stoffe der aktuellen Kandidatenliste in Konzentrationen von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten.
Bauteile soweit in den jeweiligen Geräten vorhanden, die mehr als 0,1 Massenprozent enthalten können:
- Das Messing der verwendeten Schraubklemmen, sowie das Messing von Distanzbolzen können Anteile von Blei (1) in einer höheren Konzentration enthalten.
- Blei
CAS-Nummer 7439-92-1, EC-Nummer 231-100-4
Gefahr: Blei ist reproduktionstoxisch gemäß Art. 57c REACH.
Blei wird beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Bauteile und Baugruppen nicht freigesetzt, kann jedoch bei unsachgemäßer Verwendung oder bei der Entsorgung freigesetzt werden.
Konformitätserklärung – RoHS
Hiermit bestätigen wir die Konformität unserer Produkte entsprechend der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU bzw. 2015/863/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikkomponenten und Geräten sowie die Einhaltung der zulässigen Höchstkonzentration in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozenten <0.01% von Cadmium, <0.1% von Blei, Quecksilber, Sechswertigem Chrom (Cr6+), Polybrombierte Biphenyle (PBB), Polybrombierte Diphenylether (PBDE), Diphthalat (DEHP), Butylbenzylphtalat (BBP), Dibutylphtalat (DBP), Diisobutylphtalat (DIBP) gemäß Anhang II der Richtlinie.