Fazit meiner Kleinunternehmerischen Tätigkeit

Sehr geehrter Geschäftspartner,

ich musste meine Kleinunternehmerische Tätigkeit aufgrund der über ein normales Maß hinausgehend Bürokratie in Deutschland und der EU zum Jahresende 2023 einstellen.

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bedanken, die in den vergangenen Jahren Ihr Vertrauen in mich gesetzt haben.
Wir konnten viel gemeinsam bewegen und haben zusammen viele Ideen weiterentwickelt!

Mit besten Grüßen für die Zukunft

Thomas Dillinger

Was mich am Ende zur Aufgabe meiner Kleinunternehmerischen Tätigkeit gezungen hat lesen Sie hier!

Für alle, die gerne wissen möchten, was mich am Ende zur Aufgabe meiner Kleinunternehmerischetätigkeit bewogen hat oder die selbst diesen Schritt planen, habe ich im Anschluss ein paar Zeilen hierzu aufgeschrieben:

Dieser Blog besteht nun seit mehr als zwei Jahrzehnten und es war mir seit je her ein Anliegen, Entwickler und Maker mit meinem Wissen und Knowhow bei der Umsetzung Ihren Projekten zu unterstützen.
Hierbei ging es nie darum Gewinne zu erzielen, es stand immer das Ziel im Vordergrund neues zu entwickeln und gute Ideen mit Rat und Tat zu unterstützen.

Die Einnahmen aus den Entwicklungen waren zu jeder Zeit so kalkuliert, dass lediglich die entstandenen Unkosten, wie den Betrieb dieser Webseite, die Kosten für Entwicklungstools, das Prototyping und die benötigten Software Lizenzen damit abgedeckt werden konnten.

Laut Gesetz lag hier jedoch bereits ein gewerblicher Hintergrund vor, da Einnahmen zu verzeichnen waren und das obwohl keine nennenswerten Gewinne damit erzielt wurden.

Deshalb wurde ich vor drei Jahren dazu verpflichtet einen Gewerbebetrieb anzumelden.

Von da an nahm die Bürokratie ihren Lauf …

Was die Bürokratie verursachte und warum möglicherweise noch weitere Kleinunternehmer Ihre Betriebe in Zukunft einstellen müssen, erläutere ich Ihnen kurz im nachfolgenden Text:

Steuerlich gesehen muss ein Kleinunternehmer drei Steuererklärungen erstellen. Zum einen die ganz normale Einkommensteuererklärung, gefolgt von der Gewerbesteuer, einer Einnahme Überschuss Rechnung und eine Umsatzsteuer Erklärung.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt können die wenigsten Ihre Steuererklärung noch selbst erstellen und man benötigt die Unterstützung eines Steuerberaters, es sei denn man ist Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter.

Durch die Gewerbetätigkeit entstehen dann aber noch viele weitere Verpflichtungen und Kosten, z.B. die Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer, diverse Versicherungen wie eine Gewerbe- oder Haftpflichtversicherung. Sogar eine doppelte Abgabe der Rundfunkgebühren wird gefordert, denn selbst wenn ein Gewerbebetrieb nur aus einer einzigen Person besteht, die bereits Rundfunkgebühren bezahlt, ist diese verpflichtet ein weiteres Mal Rundfunkgebühren für den Gewerbebetrieb zu entrichten!

Damit aber noch nicht genug, dazu kommen noch Kosten, für Abfallentsorgung, Elektroentsorgungskosten damit die erstellten Prototypen nach Ihrem Lebensende auch einer geordneten Entsorgung zugeführt werden können. Zusätzlich greifen diverse Verordnungen, wie die Verpackungsverordnung, die Batterien Verordnung und ggf. die EU-Lampenverordnung.
Nicht zu vergessen, die Kosten für einen rechtssicheren Internetauftritt.

Als Entwickler von Prototypen sind Sie bei der Weitergabe Ihres Produktes auch verpflichtet umfangreiche Erklärungen abzugeben, diese bestehen um nur einige zu nennen aus Zollerklärungen, wenn das Produkt ins Ausland verschickt wird. Hierfür muss die jeweilige Produktklasse ermittelt und dokumentiert werden, was bei Neuentwicklungen eine wirkliche Herausforderung darstellen kann. Auch muss für jedes verwendete Bauteil das Herkunftsland bestimmt und deklariert werden.

Des Weiteren kommt dazu eine Vielzahl von Konformitätserklärungen wie die RoHS- und REACH Konformitätserklärung, auch hier muss für jedes einzelne Bauteil die entsprechende Zertifizierung bescheinigt werden. Gegebenenfalls werden noch eine CE-Zertifizierung und ein EMV-Nachweis gefordert.

Zuletzt verlangen viele Firmen auch noch Langzeitliefererklärungen und eine CoC (Certificate of Conformity).

An dieser Stelle sei bemerkt, dass es sich immer noch um ein Kleingewerbe (also ein Einmannunternehmen), ohne eigenen Einkauf, eine eigen Rechtsabteilung oder eine aufwendige Lagerlogistik handelt.

Ich kann mich erinnern, dass vor einigen Jahren von der Regierung die sogenannten „ICH AG’S“ propagiert wurden. Sie sollten Einzelpersonen den Zugang zu einer selbständigen Tätigkeit erleichtern und diese unbürokratisch in Arbeit bringen. Ich stelle mir in diesem Zusammenhang immer wieder die Frage, gibt es eigentlich noch ICH AG’S?
Augenscheinlich wohl nicht mehr und heute kenne ich aus eigener Erfahrung auch die Gründe dafür!

Mein Fazit:

Solange die Bürokratischen Hürden, die uns der deutschen Stadt und die EU auferlegt, nicht auf ein vernünftiges Maß herabgesetzt werden. Ist es uns als Kleinunternehmer kaum noch möglich diese realistisch und rechtssicher zu erfüllen. In der Regel haften Kleinunternehmer mit ihrem privaten Vermögen, stellen sie sich selbst die Farge, würden Sie bei diesen Auflagen dieses Risiko hier noch eingehen?

Deutschland befindet sich in einem selbst verschuldeten Bürokratischen Moloch aus Gesetzen und Verordnungen die uns auch seitens der EU auferlegt werden. Dieser Umstand sorgt dafür, dass Innovationen und der Einsatz persönlicher Leistung aus der privat Wirtschaft verhindert werden und somit auch ein großer Teil unsere Wirtschaftlichen Vorreiterstellung der Europäischen Bürokratie geopfert wird.

Ich persönlich versteh es bis heute nicht, warum diese Entwicklung politisch gewollt ist. Sie schränkt die Ideen und Invasionen vieler Menschen dadurch so ein, dass diese nur noch durch die Industrie und Großbetriebe Verwaltungstechnisch finanziert und betrieben werden können. Deutschland bekommt einen Großteil seiner Steuereinnahmen jedoch durch Klein- und Mittelständische Betriebe!
Ich für meinen Teil kann diese Entwicklung nur anzweifeln und bedauere es zu tiefst!

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